Die Pensions- und Invalidenversicherungskasse hat mit der Österreichischen Pensionskasse einen Vertrag abgeschlossen

Die Pensions- und Invalidenversicherungskasse der Republika Srpska und die Österreichische Pensionskasse (PVA) haben eine Vereinbarung zur Vereinfachung des Verfahrens zur Ausübung des Altersrentenanspruchs für vorübergehend in Österreich erwerbstätige Staatsangehörige der Republika Srpska getroffen.

Die Renten- und Invalidenversicherungskasse informiert die Versicherten, die in der Vorperiode Versicherungserfahrung in dieser Kasse hatten und jetzt bei der PVA versichert sind, dass diese beiden Kassen eine Vereinbarung getroffen und unterzeichnet haben im Zusammenhang mit dem Datum der Einreichung des Antrags auf Anerkennung des Anspruchs auf Altersrente.

Die Vereinbarung, die mit Unterstützung der Vertretung der Republika Srpska in Österreich unterzeichnet wurde, wird bestimmte Schwierigkeiten beseitigen, die bei der Ausübung des Rechts auf Altersrente für Bürger der Republika Srpska bestanden, die einen Teil ihres Arbeitslebens in Österreich verbracht haben.

Weitere Einzelheiten zu den Vorteilen dieser Vereinbarung finden Sie hier.