Stabilisierungs-und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Bosnien und Herzegowina trat am 1.Juni 2015 in Kraft

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) der EU mit Bosnien und Herzegowina wurde bereits im Juni 2008 unterzeichnet. Der Handelsteil des SAA wird durch das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen bereits seit 1.Juli 2008 vorläufig angewendet. Am 1. Juni 2015 trat das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Bosnien und Herzegowina nun endgültig in Kraft. Das Inkrafttreten des Abkommens wird zu einem erhöhten Vertrauen der Investitoren beitragen und Firmen aus BiH und der EU den Zutritt zu den Märkten der EU und Bosnien und Herzegowinas ermöglichen.

Durch den Beschluss kann BiH die Beziehungen zur EU vorantreiben, und er sollte als positiver Anreiz dienen, sozio-ökonomische, rechtliche und andere Reformen fortzusetzen, die zur EU-Integration des Landes erforderlich sind.

Das SAA wird insbesondere die Beziehungen der EU zu Bosnien und Herzegowina durch die Gründung eines eigenen institutionellen Rahmens aktualisieren: SAA-Rat, SAA-Komitee sowie sektorale Unterausschüsse. Durch das SAA wird auch ein parlamentarischer Ausschuss zwischen dem Europäischen Parlament und der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina eingerichtet.

Das SAA der EU mit Bosnien und Herzegowina muss jedoch noch angepasst werden, um dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union Rechnung zu tragen.

In Zukunft wird das SAA den wesentlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen EU und BiH bilden und seine Anwendung wird zu weiteren Vorbereitungen des EU-Beitritts von Bosnien und Herzegowina beitragen.