Die Verordnung über die Aufzeichnung, Analyse, Prüfung und Bewertung von Verfahren und Geschäftsformularen für Geschäftstätigkeiten in der Republik Srpska, die kürzlich in Kraft getreten ist, bildet die Rechtsgrundlage für das Funktionieren der einheitlichen Anlaufstelle für Geschäftstätigkeiten in der Republik Srpska und vereinfacht Verfahren und Formalitäten zur Senkung der Kosten der Wirtschaft.
Dies ist ein neues Portal, das vom Ministerium für Wirtschaftsbeziehungen und regionale Zusammenarbeit der Republik Srpska ins Leben gerufen wurde. Es stellt eine zentralisierte Datenbank dar und zielt darauf ab, den Nutzern (Bürgern und Unternehmen) alle notwendigen Informationen für die Aufnahme und Durchführung von Geschäftsaktivitäten auf einfache Weise zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Daten über notwendige Schritte, Formalitäten (Zustimmungen, Lizenzen, Genehmigungen usw.), Kosten, relevante Institutionen usw.
Dies bedeutet in der Praxis, dass durch dieses Portal alle InteressentInnen mit nur ein paar Mausklicks herausfinden können, welche Dokumentation für eine Unternehmensgründung jeglicher Art benötigt wird.
Alle angeforderten Daten finden Sie unter dem Link pscsrpska.vladars.net, dessen Betrieb sich in der Testphase befindet. Bei der Erstellung dieses Portals wurden alle Institutionen der republikanischen Ebene kontaktiert, damit diese elektronische Datenbank alle administrativen Verfahren, Formalitäten und Vorschriften, die ihre Verpflichtung in der Praxis auferlegen, umfassen kann.
Über dieses Portal können auch alle interessierten BürgerInnen und Unternehmen über die Option „Frage stellen“ Fragen zur Einleitung und Durchführung von Geschäften stellen. Diese Funktion stand bis jetzt für BürgerInnen und Unternehmen auf dem Portal www.regodobrenja.net zur Verfügung, welches seit 2007 in Betrieb ist und sehr gut besucht war, was bedeutet, dass in den letzten acht Jahren mit Hilfe der Funktion „Stellen Sie eine Frage“ 1000 Anfragen in Bezug auf Geschäftsaktivitäten von Unternehmen gestellt wurden, und auf alle diese Anfragen reagierten die Verwaltungsbehörden der Republik rechtzeitig.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Verordnung das Standardkostenmodell (SCM) in das Rechtssystem der Republik Srpska einführt, das über ein Standardkostenmodell das Verfahren zur Messung des Verwaltungsaufwands im Geschäftsleben von Unternehmen festlegt. Die Anwendung dieses Modells in der Praxis ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung der durch rechtliche Verpflichtungen verursachten Kosten von Wirtschaftsunternehmen sowie deren Analyse und Bewertung, wodurch die Voraussetzungen für den Vorschlag von Maßnahmen zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung und der wirtschaftlichen Entlastung geschaffen werden.
Dadurch wird auch eine Harmonisierung mit der Richtlinie 2006/123 / EG und dem Dienstleistungsgesetz der Republik Srpska, die das Vorhandensein einer solchen Kontaktstelle voraussetzt, durchgeführt.